Das schleswig-holsteinische Datenschutzrecht bietet Herstellern und Vertriebsfirmen von IT-Produkten, die zur Nutzung durch die Verwaltung geeignet sind, die Möglichkeit, ihr Produkt mit einem Gütesiegel auszeichnen zu lassen. Dadurch wird die Konformität des Produktes zu den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein bestätigt. Nach dem Landesdatenschutzgesetz sollen Behörden vorrangig Produkte mit einem derartigen Gütesiegel einsetzen.
Unsere Dienstleistung
Workshop zur Festlegung der Anforderungen und des Prüfumfangs
Begutachtung der Unterlagen und des Produktes durch vom ULD zugelassene technische und rechtliche Gutachter
Erstellung der notwendigen technischen und rechtlichen Gutachten zur Einreichung beim ULD
Vermittlungsschnittstelle zwischen Produkthersteller und ULD
Ihr Vorteil/Nutzen
Behördliche Zertifizierung der Einhaltung der Datenschutzanforderungen
regelmäßige Fortschreibung des Anforderungskatalogs durch das ULD und damit Anpassung an aktuelle Entwicklungen in der Informationstechnik
Bei erfolgreicher Zertifizierung, Berechtigung zur Nutzung des Gütesiegels des ULD
TÜViT betreibt eine vom ULD anerkannte sachverständige Prüfstelle für Datenschutz (rechtlich/technisch)
Das Vorgehen
Erstellung eines datenschutzrechtlichen Anforderungsprofils unter Berücksichtigung des Zwecks und des Einsatzbereichs
Ermittlung des Ist-Zustandes anhand der Produktbeschreibung
Überprüfung des Ist-Zustandes anhand der datenschutzrechtlichen Anforderungen
Prüfung der Umsetzung (technisch und/oder organisatorisch) der Anforderungen
Erstellung eines Gutachtens über die Produkteigenschaften und Einreichung beim ULD