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  14.07.2010  
 

 
TÜViT als erste Prüfstelle für neue Technischen Richtlinien durch das BSI anerkannt.
 
Nachdem sich TÜViT bereits für die Prüfung von Reisepässen nach BSI-TR03105 und ICAO qualifiziert hatte, wurde nach einer erfolgreichen Fachprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Tätigkeitsfeld um Dienstleistungen für ePassport Inspection Systems (Lesegeräte) erweitert.

Die neue Anerkennung ist nicht nur auf Reisepässe und deren Lesegeräte beschränkt, sondern gilt allgemein für elektronische Identitäten (eID) gemäß BSI-TR03105 und somit insbesondere für den neuen Personalausweis (nPA). Im Bereich der Prüfungen für Lesegeräte hat TÜViT als erste Prüfstelle die Anerkennung des BSI erhalten.

Des Weiteren wurde für TÜViT die Anerkennung durch das BSI für die Prüfung von biometrischen Systemen gemäß BSI-TR03104 um die neuen Technischen Richtlinien BSI TR-03121 und BSI TR-03132 erweitert. Diese neuen Technischen Richtlinien erweitern den Fokus der Anforderungen um Aspekte zur Konformitätsprüfung von biometrischen Komponenten gemäß BioAPI und umfassen hoheitliche Dokumente im Allgemeinen, sodass auch der neue Personalausweis abgedeckt wird.

TÜViT leistet durch ihre Prüfungen einen Beitrag, damit die Sicherheit und der Komfort von E-Business und E-Government für alle Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöht werden.

Die Anerkennungsurkunde des BSI wurde am 13. Juli 2010 durch den Abteilungspräsidenten Herrn Kowalski (Bildmitte) offiziell an Antonius Sommer (Geschäftsführer TÜViT, links im Bild) und Jürgen Atrott (TÜViT) überreicht.

 


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Herr Dipl.-Inform.
Jürgen Atrott
Leimbachstraße 227
57074 Siegen
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