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Auch im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen hat längst die Informationstechnik Einzug gehalten. So werden heutzutage u.a. die Verwaltung der Gefangenendaten, die korrekte Berechnung von Haftzeiten oder auch die Behandlung der Geldguthaben von Gefangenen mit dem Rechner bewältigt. Seit 2005 hat Justiz NRW dafür das auf Java basierende Client-Server-System BASIS-Web im Einsatz.
TÜViT wurde beauftragt, BASIS-Web einer Analyse der Wartungsfreundlichkeit der Software zu unterziehen. Der Entwickler Justiz NRW möchte auf diese Weise feststellen, ob BASIS-Web zukunftsfähig programmiert wurde, ob im Quellcode Wartungsrisiken verborgen sind und ob die Performance der Clients verbessert werden kann. Die Ergebnisse der Analyse sollen zur Festlegung der künftigen Wartungsstrategie von BASIS-Web dienen.
In Kooperation mit dem niederländischen Partner SIG hat TÜViT die Analyse anhand eines „Software Risk Assessment“ durchgeführt. Hierbei wird der Quellcode mit Hilfe von Softwaremetriken vermessen. Parallel dazu erarbeiten TÜViT-Berater zusammen mit dem Kunden Szenarien der zukünftigen Systemnutzung und erheben mögliche Risiken, die mit fehlender Wartbarkeit des Systems verbunden sein können.
Die Ergebnisse vieler einzelner technischer Indizes aus der Quellcodeanalyse werden auf den Dimensionen Analysierbarkeit, Änderbarkeit, Testbarkeit und Stabilität zusammengefasst. Als Gesamtergebnis wird ein Index ermittelt, der die Wartbarkeit der Software wiedergibt. Weitere Ergebnisse aus dem Software Risk Assessment sind die sog. Benchmarkdaten. Mit Hilfe dieser Daten kann das eigene Resultat mit Systemen ähnlicher Größe, derselben Branche oder vergleichbarer Architektur verglichen werden. Auf Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Szenarien und Risiken werden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der untersuchten Software entwickelt.
Aufgrund der Analyse durch TÜViT und SIG ist Justiz NRW in der Lage - abhängig von Nutzungsszenarios - die künftige Wartungsstrategie für BASIS-Web festzulegen. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse haben nach Einschätzung des Auftraggebers Ansatzpunkte für eine Optimierung dieses Verfahrens aufgezeigt.
Über Justiz NRW
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ist die oberste Landesbehörde für die Justiz im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Beschaffung und der Betrieb von Informationstechnologie für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten. Im Geschäftsbereich des Justizministeriums sind ca. 38.000 Bedienstete tätig, für die rd. 30.000 Bildschirmarbeitsplätze eingerichtet und etwa 70 diverse Fachverfahren entwickelt worden sind. Mit dem IT-Verfahren BASIS-Web, das unter der Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt worden ist, arbeiten landesweit mehr als 8.000 Vollzugsbedienstete, das Verfahren ist darüber hinaus in weiteren 12 Bundesländern sowie im Großherzogtum Luxemburg im Einsatz.
Über SIG
Die Software Improvement Group (SIG) versteht sich als Centre of Excellence für Software Engineering. Zielsetzung der SIG ist es, in Softwareprojekten Qualitätsverbesserung, Komplexitätsreduzierung und Reengineering zu erreichen, in dem dem Management von IT-Projekten Einsicht in die Qualität seines Softwareprodukts vermittelt wird. SIG setzt für seine Analysen die „Generic Language Technology“ ein, eine Suite leistungsfähiger Analysetools und kombiniert diese mit passenden Beratungsansätzen zur Unterstützung großer Softwareprojekte. SIG beschäftigt derzeit etwa 35 hoch qualifizierte Mitarbeiter an den Standorten Amsterdam und Bern.
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