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In den letzten Tagen hat die Europäische Kommission Notifizierungen der Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 11 der Signaturrichtlinie 1999/93/EG veröffentlicht.
TÜViT ist auf der Seite als Bestätigungsstelle gemäß Artikel 3 Abs. 4 gelistet. Damit wird offiziell bescheinigt, dass TÜViT die Übereinstimmung sicherer Signaturerstellungseinheiten (Signaturkarten) mit den Anforderungen der EU-Richtlinie (Anhang III) bestätigen darf. Diese Bestätigungen werden gemäß Artikel 3 der Richtlinie von allen Mitgliedsstaaten anerkannt und sind somit europaweit gültig.
In Deutschland ist TÜViT bereits seit 1998 anerkannte Bestätigungsstelle nach Signaturgesetz sowohl für Produkte als auch für Sicherheitskonzepte. Mit mehr als 50 ausgesprochenen Bestätigungen für Produkte und 25 Bestätigungen für Sicherheitskonzepte ist TÜViT die führende Bestätigungsstelle in Deutschland.
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