|
Das Innenministerium Thüringen hat mit dem Haushaltserlass 2002 den Kommunen des Freistaates erstmals die Möglichkeit gegeben, TÜViT für die Prüfung der kommunalen Finanzprogramme einzusetzen. Damit wurde eine Lösung geschaffen, um innerhalb der Verwaltungen ein praktikables Freigabeverfahren im Sinne der §§ 41, 62 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung umzusetzen.
TÜViT vergibt in diesem Sinne das Prüfzeichen "Geprüftes Fachprogramm", mit dem Softwareentwickler die Korrektheit und Gesetzeskonformität ihrer Programme für verschiedene Einsatzbereiche bestätigen.
Günstig gestaltet sich auch die Kostenseite für die Kommunen: Durch die bundesweite Harmonisierung der Prüfverfahren wird verhindert, dass Prüfaufwände zu Lasten einzelner Anwender oder Anwendergruppen gehen.
|