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  14.02.2002  
   
TÜViT prüft erfolgreich ELSTER Clearing-Stellen auf IT-Sicherheit
 
Mit Hilfe des Systems ELSTER (Elektronische Steuererklärung) gibt es seit geraumer Zeit in Deutschland die Möglichkeit, Steuererklärungen elek­tronisch über das Internet den Finanzämtern zukommen zu lassen. Lediglich eine unterschriebene ausgedruckte Zusammenfassung der Steuererklärung und die zugehörigen Belege müssen noch postalisch versendet werden. Somit ist es nicht mehr erforderlich, Vordrucke der Finanzämter handschriftlich auszufüllen und die Abarbeitung der Steuererklärungen wird auch für die behandelnden Sachbearbeiter um einiges beschleunigt. Die elektronischen Steuererklärungen werden durch einen speziellen ELSTER-Client verschlüsselt zu einer ELSTER Clearing-Stelle gesendet, in der diese verschlüsselten Dateien bis zur Abholung durch die Finanzämter der Länder zwischengespeichert werden. Die Clearing-Stellen befinden sich zum Einen bei der Oberfinanzdirektion in München und zum Anderen beim Rechenzentrum des Finanzwesens in Düsseldorf.

Beide Clearing-Stellen werden durch eine Firewall-Installation gegenüber internen Angriffen und Angriffen aus dem Internet bestmöglichst geschützt. Dies wurde durch die TÜViT im Rahmen einer umfangreichen Prüfung verifiziert und mit einem Zertifikat bzw. dem Prüfzeichen Trusted Site Security durch die Zertifizierungsstelle der TÜViT bestätigt.

 


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