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Jetzt auch anerkannte Prüfstelle für Datenschutz beim ULD
Die TÜV Informationstechnik GmbH ist seit dem 27. März 2002 als anerkannte Prüfstelle beim ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) registriert. Nachdem das ULD am 01. Februar 2002 die Unterlagen für Anträge auf die Zertifizierung von IT-Produkten veröffentlicht hatte und somit das Verfahren zur Vergabe des schleswig-holsteinischen Datenschutz-Gütesiegels formell eröffnete, wurden TÜViT-Mitarbeiter der Organisationseinheit Informationssicherheit als Sachverständige Gutachter akkreditiert.
Das schleswig-holsteinische Datenschutzrecht bietet Herstellern und Vertriebsfirmen von IT-Produkten - die zur Nutzung durch die Verwaltung des Bundeslandes geeignet sind - die Möglichkeit, ihr Produkt mit einem Gütesiegel auszeichnen zu lassen. Dadurch wird vom ULD bestätigt, dass die Anwendung des Produktes mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit übereinstimmt. Nach dem Landesdatenschutzgesetz sollen Behörden vorrangig Produkte mit einem derartigen Gütesiegel einsetzen.
Interessierte Hersteller und Vertriebsfirmen können ab sofort mit TÜViT einen privaten Begutachtungstermin für ihr Produkt abschließen. Die erfolgreiche Begutachtung ist Voraussetzung für die Erteilung des Gütesiegels. Das Siegel selbst wird vom ULD (als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts) auf Antrag erteilt, nachdem das Gutachten der TÜViT auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft wurde.
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