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Das Interesse der Softwareanbieter im kommunalen Bereich an einheitlichen Prüfverfahren für ganz Deutschland widerspiegelt die Forderung der Verwaltungen nach rechtskonformer und verwaltungstauglicher Software.
Am Rande der Fachtagung zur Softwarequalität und –prüfung in der Öffentlichen Verwaltung am 23. und 24.05.2002 haben TÜViT und das Kommunale Forum für Informationstechnik der Kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein (KomFIT) einen Kooperationsvertrag geschlossen. Vereinbart wurde eine intensive Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Prüfung und Zertifizierung von Software für den Einsatz in Kommunen sowie bei der Beratung zum Einsatz der Programme in den Kommunen.
Neben der Prüfung und Zertifizierung von Software steht auch die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Anforderungskatalogen im Mittelpunkt der Kooperation. Dabei geht es vor allem um die Softwareeinsatzbereiche:
- Kommunales Meldewesen und Einwohnerinformationssysteme,
- Sozialwesen und benachbarte Bereiche der Kommunalverwaltung,
- Kommunale Vollstreckung von Forderungen.
Hervorzuheben ist, dass bei dem Aufbau der Prüfgrundlagen neben den fachspezifischen auch die Anforderungen des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein berücksichtigt werden sollen. Damit können in einem auf diesen Kriterien aufbauenden Prüfverfahren Programme sowohl ihre fachliche Eignung als auch die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit nachweisen. Den schleswig-holsteinischen Verwaltungen wird es somit erleichtert, die Anforderung des LDSG Schleswig-Holsteins, nur noch geprüfte Programme einzusetzen, zu erfüllen.
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