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  19.11.2004  
   
TÜViT prüft die erste BSI-zertifizierte Bank
 
Sowohl die Reduzierung von IT-Sicherheitsrisiken in einem dynamischen Bedrohungsumfeld, als auch die nachhaltige Erfüllung der IT-Sicherheitsvorgaben, die vom Gesetzgeber, aber auch von Kunden, Unternehmensleitung und Mitarbeiter gestellt werden, erfordern ein ausgereiftes, wirksames Management der IT-Sicherheit. In diesem Umfeld bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch das IT-Grundschutzhandbuch eine ausgezeichnete und in der Praxis vielfach bewährte Methode zur Einrichtung eines Managementsystems für die IT-Sicherheit sowie ein Referenzwerk, das über 700 detailliert beschriebene Standard-Sicherheitsmaßnahmen enthält. Somit gilt das Grundschutzhandbuch als das weltweit detaillierteste Kriterienwerk für die IT-Sicherheit in Unternehmen und öffentlichen Organisationen.

Wie in vielen anderen Organisationen, bildet die IT-Grundschutzmethode des BSI auch in der PSD Bank Westfalen-Lippe eG (bis vor kurzem als PSD Bank Münster eG bekannt) die Basis für die tägliche Arbeit des IT-Sicherheitsmanagements und die kontinuierliche Umsetzung von Standard-Sicherheitsmaßnahmen.

Um den Erfolg mit der Umsetzung des IT-Grundschutzes nach BSI nachzuweisen, ließ sich das Unternehmen von TÜViT – als unabhängige, dritte Instanz - sicherheitsauditieren. Als Ergebnis stellte der BSI-lizenzierte Auditor Adrian Altrhein fest, dass der untersuchte IT-Verbund den Anforderungen des IT-Grundschutz-Zertifikates entspricht.

Auf Grund der Zertifizierungsempfehlung durch den TÜViT-Auditor sowie der fachlichen Prüfung der eingereichten Nachweise durch das BSI stellte die Zertifizierungsstelle des BSI für die PSD Bank Westfalen-Lippe eG ein IT-Grundschutz-Zertifikat aus, das auf den Seiten des BSI unter der Nummer GSZ-BSI-0007-2004 eingesehen werden kann.

Hiermit werden die erste Bank und gleichzeitig das erste Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche nach Grundschutz zertifiziert. Nicht zuletzt angesichts der zunehmenden Relevanz der IT-Sicherheitsfrage bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens (Stichwort Basel II), dürfte dieses erste Zertifikat als ein wesentlicher Schritt, wenn nicht ein Meilenstein im Hinblick auf die praktische Umsetzung solcher Anforderungen durch die systematische Anwendung des IT-Grundschutzes betrachtet werden.

 


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