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  26.07.2006  
   
TÜViT prüft Sicherheitsmerkmale von Pfandflaschen
 
Eine der Hauptaufgaben der Deutschen Pfand Gesellschaft (DPG) ist die Einführung des neuen Einwegpfands. PET und Dosen, Getränkeverpackungen des deutschen Handels sind seit dem 01. Mai 2006 pfandpflichtig und somit Teil des neuen Pfandsystems. Die Annahme der geleerten Verpackungen wird durch Automaten oder sog. Groß-Zählzentren vorgenommen. Hierbei ist es wichtig, dass die richtigen Verpackungen erkannt, die Pfandwerte korrekt und sicher verbucht werden.

Unter Mitwirkung der TÜViT hat die DPG sicherheitstechnische Anforderungen an die IT-Komponenten definiert. Die Hersteller der Automaten und die Zählzentren setzen in ihren IT-Komponenten diese Anforderungen um und lassen sie anschließend auditieren.

Der Auditprozess dauert ca. eine Woche und setzt sich aus einer Dokumentenprüfung, einer Umsetzungsprüfung und einem Prüfbericht zusammen. Bisher hat TÜViT mehrere große Automatenhersteller und Zählzentren positiv geprüft und damit zur Vertrauenswürdigkeit des DPG-Systems beigetragen.

 


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