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  01.10.2008  
   
TÜViT prüft neue Kartenterminals für das Gesundheitswesen
 
Ersatz der alten Krankenversichertenkarte (KVK) durch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) erfordert eine neue Generation von Kartenterminals

Das neue Kartenterminal (KT) kann neben der herkömmlichen Krankenversichertenkarte (KVK) auch die eGK lesen und verarbeiten. Dieser Parallelbetrieb ist besonders während der schrittweisen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte von Bedeutung. Darüber hinaus kommuniziert das Terminal mit den von Ärzten und Apothekern verwendeten Heilberufsausweisen (HBA) sowie den Secure Module Cards (SMC) zur gesicherten Datenkommunikation. Das Gerät kann in allen weiteren Phasen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verwendet werden, ohne ausgetauscht zu werden. Den Leistungserbringern wird somit der bestmögliche Investitionsschutz gewährt.

In der ersten Phase startet das KT als „eHealth BCS KT“ bevor es durch Software-Upgrades zum vollwertigen „eHealth KT“ wird, welches dann auch netzwerkfähig ist und für den „Onlinebetrieb“ in der Telematik-Infratruktur genutzt werden kann.

Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte), eine von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründete Projektgesellschaft, ist die Zulassungsstelle für die Komponenten des Gesundheitswesens.

TÜViT ist die akkreditierte Prüfstelle der gematik und profitiert aus den langjährigen Erfahrungen aus der Zeit als Prüfstelle für Komponenten der Krankenversichertenkarte. TÜViT prüft nicht nur die Kompatibilität zur „alten“ KVK sondern auch die Konformität zu internationalen Normen und Regelwerken, so dass der zuverlässige Betrieb der Geräte gewährleitstet ist und dass die Karten keinen Schaden nehmen.

In der zweiten Phase evaluiert TÜViT zusätzlich die Informationssicherheit im Kontext der elektronischen Unterschriften für die elektronischen Rezepte. Da die rechtsverbindlichen Unterschriften des Heilberuflers ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen, überwacht und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Prüfungen.

2009 soll der „Basis-Rollout“ in NRW starten und den Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern Kartenterminals zur Verfügung gestellt werden.

TÜViT hat hierzu bereits zwei Hersteller geprüft und eine Zulassungsempfehlung an die gematik ausgesprochen.
Die erste Zulassung erhielt das „medCompact“ der Firma Hypercom, Bad Hersfeld und die zweite Zulassung das „eHealth200“ der Fa. SCM Microsystems, Ismaning.
Weitere Kartenterminals werden derzeit geprüft, so dass für den Basis-Rollout eine ausreichende Auswahl an stationären Kartenterminals zur Verfügung stehen wird.

 


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