Das Signaturgesetz (SigG) schafft Rahmenbedingungen für sichere elektronische Signaturen und damit die Voraussetzung für Rechtssicherheit im elektronischen Schriftverkehr.
Unsere Dienstleistung
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Prüfung und Bestätigung der Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Zertifizierungsdiensteanbieter
Überprüfung von Herstellererklärungen auf SigG-Anforderungen
Workshops zu Fragen des Signaturgesetzes
Ihr Vorteil/Nutzen
Nachweis der SigG-Konformität durch eine durch die Bundesnetzagentur anerkannte Bestätigungsstelle
Nationale und europaweite Anerkennung der Bestätigung und damit des bestätigten Produktes bzw. der qualifizierten Zertifikate
umfassende und langjährige Erfahrung der Bestätigungsstelle ("siehe Liste der Bestätigungen")
Das Vorgehen
Einführungsworkshop zur Abstimmung und Festlegung der Anforderungen (optional)
Dokumentenprüfung gegen SigG-Anforderungen
Produktprüfungen
Systemprüfungen
Ausstellung der Bestätigung durch die Zertifzierungsstelle der TÜViT
Das Ziel
Erfüllung der Rahmenbedingungen für sichere elektronische Signaturen
Einhaltung der Voraussetzungen für Rechtssicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr
Ihre Ansprechpartner:
IT Infrastructure Herr Dr. Christoph Sutter Langemarckstraße 20 45141 Essen Telefon: +49 201 8999 - 582 Telefax: +49 201 8999 - 555 Sichere Email senden