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Signaturgesetz - SigG
 
 
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Schulungen/Workshops  
Das Signaturgesetz (SigG) schafft Rahmenbedingungen für sichere elektronische Signaturen und damit die Voraussetzung für Rechtssicherheit im elektronischen Schriftverkehr.

Unsere Dienstleistung

  • Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
  • Prüfung und Bestätigung der Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Zertifizierungsdiensteanbieter
  • Überprüfung von Herstellererklärungen auf SigG-Anforderungen
  • Workshops zu Fragen des Signaturgesetzes

Ihr Vorteil/Nutzen

  • Nachweis der SigG-Konformität durch eine durch die Bundesnetzagentur anerkannte Bestätigungsstelle
  • Nationale und europaweite Anerkennung der Bestätigung und damit des bestätigten Produktes bzw. der qualifizierten Zertifikate
  • umfassende und langjährige Erfahrung der Bestätigungsstelle ("siehe Liste der Bestätigungen")

Das Vorgehen

  • Einführungsworkshop zur Abstimmung und Festlegung der Anforderungen (optional)
  • Dokumentenprüfung gegen SigG-Anforderungen
  • Produktprüfungen
  • Systemprüfungen
  • Ausstellung der Bestätigung durch die Zertifzierungsstelle der TÜViT

Das Ziel

  • Erfüllung der Rahmenbedingungen für sichere elektronische Signaturen
  • Einhaltung der Voraussetzungen für Rechtssicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr


Ihre Ansprechpartner:
IT Infrastructure
Herr Dr.
Christoph Sutter
Langemarckstraße 20
45141 Essen
Telefon:
+49 201 8999 - 582
Telefax:
+49 201 8999 - 555
Sichere Email senden

Sales
Herr Dipl.-Inform.
Markus Bartsch
Langemarckstraße 20
45141 Essen
Telefon:
+49 201 8999 - 616
Telefax:
+49 201 8999 - 888
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