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Die Technische Richtlinie zur Produktionsdatenerfassung, -qualitätsprüfung und -übermittlung für Pässe (auch TR-PDÜ oder BSI TR-03104) definiert Mindestanforderungen an Biometrische Komponenten und die verwendeten Datenformate, die im Kontext der Beantragung elektronischer Pässe zum Einsatz kommen.
Mit Erlass der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung – (PassDEÜV) wird der Nachweis der Konformität zur BSI TR-03104 für alle eingesetzten Komponenten zum 1.11.2009 verbindlich.
Unsere Dienstleistungen
- Prüfungen von biometrischen Komponenten auf Konformität zur BSI TR-3104 (unter Verwendung der BSI TR-3118 Teil II)
- Prüfungen von Systemen zum Einsatz im Meldewesen auf Konformität zum XPass Datenformat der BSI TR-3104 (unter Verwendung der BSI TR-3118 Teil III)
- Beratung zu allen Fragen der Technischen Richtlinie
Ihr Vorteil/Nutzen
- TÜViT ist als einzige Prüfstelle sowohl für Prüfungen von biometrischen Komponenten (gemäß BSI TR-3118-II) als auch für Prüfungen auf Konformität zum Datenaustauschformat XPass der TRPDÜ (gemäß BSI TR-3118-III) beim BSI akkreditiert.
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- Die Prüfstelle der TÜViT verfügt über eine langjährige und umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der Prüfung Biometrischer Systeme.
Das Vorgehen
Prüfungen auf Konformität zur TR-PDÜ gliedern sich grundsätzlich in die folgenden Phasen:
- Review der Systemarchitektur und Feststellung der Prüffähigkeit
- Bestimmung relevanter Testfälle
- Durchführung der Konformitätsprüfung
- Erstellen eines Testberichts für das BSI
Das Ziel
Als Ziel Konformitätsprüfungen gemäß BSI TR-3104 steht die Zertifizierung durch das BSI. Durch die durchgängige Anwendung der TR-PDÜ werden im deutschen Passwesen die Ziele der
- Interoperabilität
- Leistungsfähigkeit
- Sicherheit
unterstützt.
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