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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände und legt in ihren Spezifikationen den Sicherheitsstandard der im elektronischen Zahlungsverkehr eingesetzten Komponenten und Systeme fest. Hierzu gehören beispielsweise Debit-, Kredit- und GeldKarten, Electronic cash Terminals und/oder POS Terminals sowie die Netzwerkinfrastruktur in der sie betrieben werden.
Zum Nachweis der Einhaltung der DK-Spezifikationen ist ein Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Dieses beinhaltet einen Konformitätsnachweis, der durch einen Funktionstest sowie einer Sicherheitsevaluierung zu erbringen ist.
Unsere Dienstleistung
- Technische Beratung und Sicherheitsevaluierung als akkreditierter Sicherheitsgutachter im Umfeld der DK und EMVCo für Hard- und Softwareprodukte als Komponenten des elektronischen Zahlungsverkehrs
- IT-Sicherheitsberatung für Hersteller, Systemintegratoren, Betreiber und Anwender. Die Sicherheitsberatung erfolgt auf der Basis generischer Anforderungen der nationalen und internationalen Kreditwirtschaft unter Berücksichtigung referenzierbarer Spezifikationen, Empfehlungen und Verordnungen
- Erstellung und Präsentation von Sicherheitsgutachten auf der Basis generischer DK-Anforderungen sowie nationaler bzw. internationaler Standards/Normen unter Ausnutzung anerkannter Verfahren
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