Beschreibung
25.05. - 25.05.2023 | Online - kostenfrei
DiGA „auf Kasse“ - aber sicher! Anforderungen an Datenschutz & IT-Sicherheit
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist am 19.12.2020 in Kraft getreten und ermöglicht seitdem ca. 73 Millionen gesetzlich Versicherten den Anspruch auf eine Behandlung mittels Digitaler Gesundheitsanwendung (DiGA).
Im April dieses Jahres traten erste Änderungen an der Verordnung in Kraft, die das Qualitätsniveau sicherstellen und den Datenschutz schrittweise verbessern sollen. Entwickler müssen nun den Nachweis über ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) erbringen. Zudem wird die Durchführung von Pentests verpflichtend, um kritische Sicherheitslücken in den Anwendungen möglichst früh erkennen und schließen zu können. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist die Aufnahme des Unternehmens ins DiGA-Verzeichnis möglich. Im nächsten Jahr folgt dann ein Nachweis der Datensicherheit (BSI-Zertifikat über die Einhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit nach § 139e Absatz 10 SGB V) und eine Datenschutzzertifizierung nach den Vorgaben der DSGVO.
Inhalt der Informationsveranstaltung:
- Was ist eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?
- Welche Anforderungen gibt es an DiGA?
- Zusammenfassung der neuen Anforderungen
- Was ist das Fast Track Verfahren?
- Wie kann TÜVIT Ihnen helfen, die Anforderungen umzusetzen?
- Evidenznachweis von DiGAs als Voraussetzung für die Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis (in Kooperation mit ASK Consulting GmbH)
All das und viel mehr werden wir Ihnen in unserer Informationsveranstaltung näherbringen.
Veranstaltungstermine und -orte
Die Informationsveranstaltung findet von 10:00 - 11:30 Uhr statt.
Kostenfrei