Notfallsituationen meistern
Notfälle sind zeitlich absehbare Störung oder Ausfälle von Prozessen und Ressourcen, deren Verfügbarkeit innerhalb einer geforderten Zeit nicht wieder hergestellt werden können. Nicht selten verursachen Notfälle hohe bis sehr hohe Schäden. Sofortmaßnahmen sind das beste Gegenmittel. Wir beraten, wie sich Unternehmen und Organisationen darauf vorbereiten.
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
Notfallmanagement wird häufig synonym zu Business Continuity Management (BCM) verwendet, allerdings unterscheiden sich die beiden Themen insbesondere hinsichtlich ihrer Ganzheitlichkeit. Notfallmanagement setzt sich im Kern aus der Vorsorge zur Vermeidung des Eintritts von Notfällen, der Planung und Übung notwendiger Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung für das Unternehmen sowie zum Schutz von Leib und Leben zusammen.
Ein Notfall kann in diesem Zusammenhang als zeitlich begrenzter Ausfall von Prozessen und Ressourcen verstanden werden, der sich durch die eigene innerbetriebliche Aufbauorganisation und eine besondere Ablauforganisation (Notfallorganisation) mit speziellen Maßnahmen bewältigen lässt. Hierzu werden geeignete Prozesse, Strukturen sowie die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, bei einem Ausfall von Ressourcen (Personal, IT/Informationstechnik, Standorte/Infrastrukturen, Dienstleister) Schäden für das Unternehmen/die Organisation abzuwehren.




Weiterführende Links zum Notfallmanagement
• Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
- - BSI-Standard 100-4 Notfallmanagement
- - Umsetzungsrahmenwerk zum Notfallmanagement nach BSI-Standard 100-4 (UMRA)
• Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):
- - Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - zweite erweiterte und aktualisierte Auflage
- - IT-Notfall- und Krisenübungen in Kritischen Infrastrukturen
• Initiative Wirtschaftsgrundschutz:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die nationalen, rechtlichen Anforderungen an ein betriebliches Krisenmanagement sind in dem Aktiengesetz und dem Handelsgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) im Unternehmensbereich beschrieben. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mögliche menschliche, betriebliche und externe Risiken identifizieren, analysieren und bewerten, um die Schadensauswirkungen einzugrenzen und mögliche Notfallansätze kontinuierlich aufzudecken.
Des Weiteren gelten insbesondere für KRITIS-Unternehmen aufgrund ihrer Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens besondere Anforderungen an die Gewährleistung des eigenen Geschäftsbetriebes – auch im Notfall.
Unsere Leistungen im Rahmen möglicher Beratungsprodukte




Etablierung und Verbesserung interner Prozesse und Strukturen im Bereich des Notfallmanagements




Aufbau einer Notfallorganisation unter Berücksichtigung interner und externer Schnittstellen




Etablierung der Notfallkommunikation




Entwicklung von Notfallvorsorgekonzepten und Notfallhandbüchern




Vorbereitung und Durchführung von Notfallschulungen und -Workshops (bzw. Sensibilisierung sowie Aus- und Weiterbildung)




Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Notfallübungen
Um das Thema ganzheitlich anzugehen, sollten die entsprechenden Planungen und Maßnahmen in ein ganzheitliches Managementsystem eingebettet werden. Hierzu empfiehlt sich der Aufbau eines Business Continuity Management Systems, bei dem wir Sie gerne unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier.