Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 1. Januar 2020 muss jedes in Deutschland eingesetzte Kassensystem über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erfüllt.
Von da an müssen Hersteller oder Lieferanten von Kassensystemen für den deutschen Markt eine zertifizierte TSE-Lösung zur Verfügung stellen, die den Forderungen der Technischen Richtlinie BSI TR-03153 entspricht und das in der TSE verwendete Sicherheitsmodul muss nach Common Criteria (CC) zertifiziert sein.
Für Sie als Hersteller elektronischer Kassensysteme gibt es nun zwei Möglichkeiten: Sie können eine fertige, zertifizierte TSE-Lösung von wenigen Anbietern als Beistellung für Ihre Kunden erwerben oder Ihren eigenen TSE-Entwicklungs- und Zertifizierungsprozess starten, um Ihre Geschäftsziele zu erreichen.
TÜViT steht Ihnen in beiden Fällen unterstützend zur Seite.
Wenn Sie sich im Hinblick auf den Kauf oder die Eigenentwicklung einer zertifizierten TSE noch nicht sicher sind, bieten wir Ihnen ein Orientierungs-Webinar an. Wenn Sie sich bereits für eine TSE-Eigenentwicklung interessieren oder die Entwicklung schon gestartet wurde, können wir Sie während des Entwicklungsprozesses mit weiteren Beratungsleistungen und technischen Seminaren unterstützend begleiten.
Um Sie bei den erforderlichen Evaluierungs- und Prüfleistungen zur finalen Zertifizierung einer eigenentwickelten TSE durch das BSI unterstützen zu können, ist TÜViT als kompetenter Dienstleister sowohl als Prüfstelle für die TR-03153 / TR-03151, als auch als Prüfstelle für Sicherheitsevaluierungen nach dem internationalen Standard der Common Criteria vom BSI anerkannt.
Hiermit können wir Ihnen die beiden erforderlichen TSE-Prüfdienstleistungen aus einer Hand anbieten und Sie in Ihrem TSE-Entwicklungsprojekt optimal unterstützen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne stehen wir mit unseren Experten für ein Gespräch zur Verfügung.
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