Die TÜV Informationstechnik GmbH bietet ab sofort eine neue Prüfdienstleitung für elektronische Kassensysteme zur Erlangung des notwendigen BSI Zertifikates an.
Ab dem 1. Januar 2020 muss jedes Aufzeichnungssystem einer neuen gesetzlichen Forderung gemäß über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Durch ein entsprechendes Zertifikat ist von da an zu belegen, dass die TSE den Vorgaben der Technischen Richtlinie BSI TR-03153 gerecht wird.
Ausgangspunkt der Zertifizierungspflicht bildet dabei das bei elektronischen Kassensystemen erhöhte Risiko des Steuerbetrugs: Denn Manipulationen an den Aufzeichnungen sind ohne geeignete Schutzmaßnahmen nur mit sehr hohem Aufwand nachweisbar. Gesetzliche Maßnahmen sollen diese unerlaubten Eingriffe nun eindämmen.
Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß § 5 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), im Benehmen mit dem Bundesfinanzministerium (BMF), die technischen Anforderungen an die TSE (bestehend aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle) in Technischen Richtlinien und Schutzprofilen festgelegt.
Die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) ist ab sofort auch hierfür vom BSI akkreditiert und kann Prüfungen und Bewertungen zum Erlangen des Zertifikats durchführen. Erfahrene IT-Sicherheitsexperten begleiten den Hersteller entlang des gesamten TR-Zertifizierungsprozesses und sorgen für einen erfolgreichen und zeitgerechten Projektabschluss.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf unserer Website.
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