Im Rahmen des „Nachweis Informationstechniksicherheit" wird die relevante IT-Infrastruktur (IT-Systeme, mobile Apps, Webanwendungen etc.) der Videosprechstunde untersucht. Hier ist es u.a. gefordert einen Penetrationstest (Pentest) nachzuweisen. Diese Prüfung kann durch das Einsehen und die Bewertung bereits durchgeführter Pentests überprüft werden.
Sollten Sie keinen entsprechenden Pentest nachweisen können, so kann dieser durch TÜViT durchgeführt werden (optional). Zur besseren Einschätzung des Aufwandes geben Sie bitte nachfolgend Informationen an.