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CRA

Cyber Resilience Act

Cybersicherheit von vernetzten Geräten

Mit dem 2024 vom Rat der EU-Innenminister:innen beschlossen Cyber Resilience Act (CRA) kommen auf Hersteller von vernetzten Geräten zukünftig neue Mindestanforderungen in Sachen Cybersicherheit zu.

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Was ist der Cyber Resilience Act?

Der CRA legt verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit von vernetzten Geräten fest, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden. Sein Ziel: Einen einheitlichen Sicherheitsstandard für digitale Hardware- und Softwareprodukte auf dem europäischen Markt zu schaffen.

Cyber Resilience Act sicher umsetzen

Ihr Leitfaden zur CRA-Compliance für Produkte mit digitalen Elementen

Der Cyber Resilience Act stellt Hersteller vor neue, verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit ihrer Produkte – über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Von der Risikobewertung über sichere Entwicklungsprozesse bis hin zu Konformitätsbewertung und Marktüberwachung: CRA-Compliance erfordert Struktur, Fachwissen und klare Verantwortlichkeiten.

TÜVIT unterstützt Hersteller entlang aller relevanten Schritte auf dem Weg zur Compliance – praxisnah, unabhängig und normenkonform.
Unser kostenloses Guidance-Dokument zeigt, worauf es ankommt, welche Pflichten konkret gelten und wie TÜVIT Sie gezielt dabei begleiten kann, die CRA-Anforderungen effizient und nachhaltig zu erfüllen.

Jetzt kostenlos das Dokument auf Englisch herunterladen und den Weg zur CRA-Compliance strukturiert planen.

Mikroelektronik Elemente

Wer ist betroffen?

Der Cyber Resilience Act der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen zu verbessern. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler solcher Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Dies umfasst eine breite Palette von Produkten, von IoT-Geräten sowie Softwareanwendungen, die mit dem Internet verbunden sind oder digitale Funktionen haben bis hin zu Industrie-Komponenten.

Der Act legt Anforderungen an die Cybersicherheit fest, die diese Produkte erfüllen müssen, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsmaßnahmen, die während des gesamten Lebenszyklus des Produkts aufrechterhalten werden müssen, sowie die Verpflichtung zur Offenlegung von Sicherheitslücken und zur Bereitstellung von Sicherheitsupdates.

Unternehmen, die solche Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den im Cyber Resilience Act festgelegten Standards entsprechen, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Nur wenige Produktarten sind dagegen vom CRA ausgenommen. Darunter z. B. nicht-kommerzielle Open-Source-Softwareprodukte.

Risikobewertung

Der CRA definiert Produktkategorien basierend auf ihrem Cyber-Risiko

Default Kategorie

In die “Default-Kategorie” fallen Produkte mit digitalen Komponenten, die ein geringes Cyberrisiko haben. Dazu gehören z. B. Verbraucherprodukte wie Spiele, Software, Geräte zur Bildbearbeitung.

  • Prüfungen: Selbstbewertung durch den Hersteller
  • Sicherheitsupdates und Schwachstellenmanagement sind erforderlich

Wichtige Produkte Klasse I

In die Kategorie der „Wichtigen Produkte I“ fallen Produkte, die eine Sicherheitsfunktion enthalten, die wiederum weitere Produkte betreffen. Dazu gehören z. B. Browser, Mikrocontroller, Mikroprozessoren, Passwortmanager, Betriebssysteme, Smart Home, Virtuelle Assistenzen.

  • Prüfungen: Zertifizierung durch eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS)
  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Updates sind erforderlich

Wichtige Produkte Klasse II

In die Kategorie der „Wichtigen Produkte Klasse II“ fallen Produkte mit digitalen Komponenten, die eine Funktion erfüllen, die ein erhebliches Risiko birgt. Dieses Risiko kann eine große Anzahl an der Produkte schädigen oder die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer durch Manipulation stören. Zu diesen Produkten gehören z. B. Firewalls, Systeme zur Angriffserkennung und -prävention, manipulationssichere Mikrokontroller und -prozessoren.

  • Prüfungen: Intensive Prüfungen durch eine KBS
  • Detaillierte Risikobewertungen, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und sofortige Reaktionen auf Schwachstellen sind erforderlich

Kritische Produkte

In die Kategorie der „Kritischen Produkte“ fallen Produkte, die eine kritische Abhängigkeit für von NIS-2 betroffenen Unternehmen darstellen (Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555). Es handelt sich dabei um Produkte, die bei Fehlfunktion zu ernsthaften Unterbrechungen oder Störungen in Diensten oder Lieferketten führen können. Dazu gehören z. B. Smartcards und SEs, Smart Meter Gateways, Hardwaregeräte mit Security Boxes.

  • Hier gelten verpflichtende Konformitätsbewertung und Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle

Ihr Weg zur CRA-Compliance

Der Weg zur Erreichung der CRA Compliance ist selten ein Sprint. Unter dem Dach der TÜV NORD GROUP finden sich eine Vielzahl von helfenden Händen, die Hersteller von Produkten mit digitalem Element auf ihrem Weg unterstützen. Vom initialen Training bei TÜV NORD Akademie, über Produktprüfungen der TÜVIT bis hin zur Zertifikatsvergabe durch TÜV NORD CERT.

CRA Compliance Readiness

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1
Schulung im Unternehmen
By TÜV NORD Akademie

Grundlagen-Seminar

Cyber Resilience Act (CRA): Europäische Cybersecurity Strategie, Technische Umsetzung der Anforderungen in der Praxis, Vertragsgestaltung und Haftung.

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By TÜVIT

Scoping Workshop for Starters

CRA auf einen Blick, einschließlich Geltungsbereichen, Verpflichtungen, Fristen, Produktklassifizierung, Risikomanagement, Dokumentationspflichten, Konformitätspfade, Rollen und nächste Schritte für eine effektive Vorbereitung auf den CRA.

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Gap Analysis

Analyse einschließlich Anforderungsabgleich, Architekturüberprüfung, Dokumentationsabgleich (nach Definition), Lieferkettenprüfungen, Schwachstellenmanagement und Planung von Abhilfemaßnahmen.

4
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Pre-Penetration Testing

Pentesting und Test Reports aus der Hand eines unabhängigen Labors als technisches Quality Gate im Rahmen von Hersteller-Self Assessments.

5
By TÜVIT

Produkt-Evaluation

Produkt-Evaluation durch eine benannte Bewertungsstelle (TÜVIT) gemäß EUCC oder speziellen harmonisierten Normen (hEN), die derzeit auf Grundlage von z. B. IEC 62443, ETSI EN 303 645 entwickelt werden.

6
By TÜV NORD CERT

Zertifizierung

Zertifizierungsentscheidung und Ausstellung des Zertifikats.

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Modul H

Fokus: Organisation
Nachweisverfahren: Qualitäts- und Sicherheitsmanagement (Prozesse & Organisation)
Service: Wiederkehrende Audits durch Notified Body TÜV NORD CERT

Modul B/C

Fokus: Produkt
Nachweisverfahren: Produktdesigns Baumuster (Typenprüfung) und Serienfertigung geprüftes Produkt (Serienprüfung)
Service: Einmalige Baumusterprüfung durch Notified Body TÜV NORD CERT und Herstellererklärung für Serienkonformität

Modul A

Fokus: Produkt
Nachweisverfahren: Selbstbewertung der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen
Service: Konformitätserklärung durch Hersteller

Anforderungen und Aktuelles

Was bringt der CRA mit sich?

Der CRA enthält neue Mindestanforderungen an die Sicherheit von vernetzten Geräten. So müssen in Zukunft alle vernetzten Produkte, die innerhalb der EU auf den Markt gebracht werden, das CE-Kennzeichen tragen. Dies belegt sichtbar nach außen, dass das gekennzeichnete Produkt die Anforderungen des CRA erfüllt.
 

Anforderungen, die an Hersteller gestellt werden, sind unter anderem:

  • Berücksichtigung & Umsetzung von Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus (Planung, Entwicklung, Produktion, Betrieb)
  • Dokumentation aller Cybersicherheitsrisiken
  • Meldung von Cybersicherheitsvorfällen sowohl an die ENISA als auch an betroffene Nutzer:innen
  • Sicherstellung, dass mögliche Schwachstellen über die erwartete Produktlebensdauer (maximal 5 Jahre) wirksam behandelt werden
  • Bereitstellung von Sicherheitsupdates für mindestens 5 Jahre
  • Klare & verständliche Bedienungsanleitungen für Produkte mit digitalen Elementen

Wie ist der aktuelle Stand?

Der CRA ist am 10.10.2024 durch den Rat der EU-Innenminister:innen beschlossen und am 20.11.2024 als Regulation (EU) 2024/2847 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Die Fristen zur Umsetzung:

  • 10. Dezember 2024: Inkrafttreten des CRA
  • 11. Juni 2026: Kapitel IV (Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen) tritt in Kraft.
  • 11. September 2026: Hersteller sind verpflichtet, nationale Behörden sowie die ENISA über aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken in ihren Produkten zu informieren (Meldepflichten).  
  • 11. Dezember 2027: Ab diesem Datum gelten alle Anforderungen des CRA. Das bedeutet, dass alle vernetzten Produkte, die innerhalb der EU auf den Markt gebracht werden, eine CE-Kennzeichnung tragen müssen. 

Konformitätsnachweise im Detail

Modul A

Internes Fertigungskontrollverfahren und Selbsterklärung zur Konformitätsbewertung.
 

  • Default Produkte mit digitalen Elementen 
    Produkte, die keine anderen Klasse zugeordnet sind.
     
  • Wichtige Produkte mit digitalen Elementen Klasse I (gem. CRA, Artikel 7 bzw. Annex III)
    Beispielhafte Auflistung: Passwort-Manager, Public-Key-Infrastrukturen und Software für die Ausstellung digitaler Zertifikate, Router, Modems für die Internetanbindung und Switches, Netzmanagementsysteme

Wichtige Produkte mit digitalen Elementen Klasse I

  • Harmonisierte europäische Norm (hEN): Technische Standards, die von einer der europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) im Mandat der Europäischen Kommission entwickelt, verabschiedet und nach Prüfung und Veranlassung durch die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.
  • Schemata nach CSA
  • Technische Spezifikationen

Default Produkte mit digitalen Elementen

  • Auch herstellerspezifische Verfahren anwendbar

  • Default Produkte mit digitalen Elementen
    Herstellerselbsterklärung auf Basis interner Fertigungsprotokolle 
     
  • Wichtige Produkte mit digitalen Elementen Klasse I
    Herstellerselbsterklärung auf Basis harmonisierter Europäischer Normen (hEN)

Merke: Im Rahmen der Herstellerselbsterklärung in Modul A ist keine Einbindung einer notifizierten Stelle erforderlich.

Modul H

Konformität auf Basis eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems
Fokus auf Systemqualität statt Einzelproduktprüfung

  • Wichtige Produkte mit digitalen Elementen Klasse I (gem. CRA, Artikel 7 bzw. Annex III)
    Beispielhafte Auflistung: Passwort-Manager, Public-Key-Infrastrukturen und Software für die Ausstellung digitaler Zertifikate, Router, Modems für die Internetanbindung und Switches, Netzmanagementsysteme, …
     
  • Wichtige Produkte mit digitalen Elementen Klasse II (gem. CRA, Artikel 7 bzw. Annex III)
    Beispielhafte Auflistung: Hypervisoren, Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme, manipulationssichere Mikroprozessoren und -Mikrocontroller, …
     
  • Kritische Produkte mit digitalen Elementen (gem. CRA, Artikel 8 bzw. Annex IV)
    Beispielhafte Auflistung: Hardware mit Sicherheitsboxen, Smart-Meter-Gateways, Andere Geräte für fortgeschrittene Sicherheitszwecke, Chipkarten oder ähnliche Geräte, einschließlich Sicherheitselementen, …

Der CRA fordert die Implementierung eines maßgeschneiderten Qualitätsmanagementsystems (QMS) zur Erfüllung der Cybersecurity-Anforderungen, schreibt aber keine konkreten Normen vor. Die im folgenden gelisteten ISO-Standards können jedoch als Fundament genutzt werden, um CRA-Anforderungen ergänzt um CRA-spezifische Anforderungen, umzusetzen.

  • ISO/IEC 9001: Allgemeines Qualitätsmanagement ohne spezifische Cybersecurity-Abdeckung
  • ISO/IEC 27001: Informationssicherheitsmanagementsystem aber teilweise nicht produktlebenszyklus-spezifisch genug

Auditierung und Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch eine notifizierte Stelle sowie regelmäßige Durchführung von Überwachungsaudits.

Fragen, Anmerkungen & mehr rund um den CRA

Ihr Ansprechpartner

Eric Behrendt