
NIS-2 ist in Kraft: Cybersicherheit ist endgültig Chefsache – und eine akute Haftungsfrage!
Die neuen NIS-2-Regeln gelten seit Dezember 2025 und verschärfen die Anforderungen an die Cybersicherheit EU weit (in D alleine für ca. 30.000 bis 40.000 Unternehmen) deutlich.
Für Geschäftsführung und Vorstand heißt das: Sie müssen sich aktiv mit Cyberrisiken beschäftigen und dürfen das Thema nicht einfach an die IT-Abteilung abgeben.
Das Gesetz verlangt, dass Sie nachweisen können, dass Risiken erkannt, bewertet und gesteuert werden. Kommt es zu einem Vorfall und dieser Nachweis fehlt, drohen persönliche Haftungsrisiken – im schlimmsten Fall auch für Ihr Privatvermögen.
Ein einfacher Einstieg:
Unsere kompakte 4,5-stündige Schulung richtet sich speziell an Geschäftsleitungen und Vorstände. Sie erklärt verständlich und ohne Technikdetails:
Ihr direkter Vorteil:
Nach der Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Damit können Sie gegenüber Behörden nachweisen, dass Sie Ihrer gesetzlichen Schulungspflicht nachgekommen sind.
Und danach?
Die Schulung ist der erste Schritt. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie anschließend dabei, die Anforderungen konkret umzusetzen, zu prüfen und Ihr Unternehmen entsprechend aufzustellen.
Kurz gesagt:
Starten Sie jetzt – und reduzieren Sie Ihr persönliches Risiko sowie die Gefährdung Ihres Unternehmens.
Für die Termine im Mai und Juni bieten wir Ihnen einen Einführungspreis von 390,- € zzgl. ges. MwSt. an. Für die weiteren Termine beträgt die Teilnahmegebühr 450,- € zzgl. ges. MwSt..
Die Inhalte basieren auf dem BSI-Gesetz (BSIG) sowie den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und umfassten folgende inhaltliche Schwerpunkte:
Rechtlicher Rahmen, Regulatorik und Betroffenheit
IT-Governance: Pflichten und Haftung der Geschäftsleitung
Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) & Risikoanalyse
Die 10 gesetzlichen Mindestanforderungen (IT-Risikomanagement)
Gesetzliche Registrierungs-, Melde- und Unterrichtungspflichten