MsbG
Basis für sichere, effiziente Energieversorgung
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) schafft die rechtlichen Grundlagen für den sicheren und standardisierten Einsatz intelligenter Messsysteme. Es ist zentral für die Digitalisierung der Energiewende, da es Transparenz, Netzstabilität und Energieeffizienz fördert.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Einbau, Betrieb und die Wartung intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen in Deutschland. Es schafft den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Energiewende, indem es den sicheren Austausch von Energiedaten zwischen Verbrauchern, Netzbetreibern und Energielieferanten ermöglicht. Ziel ist es, die Energieversorgung transparenter, effizienter und flexibler zu gestalten. Das Gesetz legt technische Standards, Datenschutzanforderungen und Pflichten für Messstellenbetreiber fest und stellt sicher, dass intelligente Messsysteme zuverlässig und interoperabel arbeiten. Damit bildet das MsbG eine zentrale Grundlage für ein zukunftsfähiges, digitales Energiesystem.
Vom Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind grundsätzlich alle Letztverbraucher betroffen, also Haushalte, Gewerbe und Industrie, die Strom oder Gas nutzen. Es regelt die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen. Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh erhalten in der Regel eine moderne Messeinrichtung, während Verbraucher mit höherem Verbrauch sowie Betreiber steuerbarer Anlagen – z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen – mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Auch Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Energielieferanten sind von den Vorgaben des MsbG betroffen, da sie den Einbau, Betrieb und die sichere Datenkommunikation sicherstellen müssen.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) stellt klare Anforderungen an den sicheren, effizienten und datenschutzkonformen Betrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen. Ziel ist die Digitalisierung der Energiewende. Intelligente Messsysteme müssen über eine zertifizierte Smart-Meter-Gateway-Administration verfügen und die Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Der Einbau erfolgt gestuft nach Verbrauch und Anlagentyp. Zudem müssen Transparenz, Interoperabilität und technische Sicherheit gewährleistet sein. Messstellenbetreiber sind verpflichtet, diese Systeme wirtschaftlich zumutbar und fristgerecht bereitzustellen.