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Personalausweisgesetz & Passgesetz

Elektronischer Identitätsnachweis

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Sicherheit persönlicher Daten von größter Bedeutung. Das Personalausweisgesetz und das Passgesetz für den Reisepass spielen eine zentrale Rolle beim Schutz unserer Identität und Daten. Das Erfassen von Lichtbildern und Fingerabdrücken unterliegt spezifischen Regulierungen.

Was ist das Personalausweisgesetz (PAuswG)?

Das Personalausweisgesetz (PAuswG) regelt die Ausstellung, Nutzung und Verwaltung von Personalausweisen in Deutschland. Es wurde am 18. Juni 2009 verabschiedet und bildet die rechtliche Grundlage für die Identifikation von Personen in Deutschland. Der Personalausweis dient als offizielles Dokument zur Feststellung der Identität und ist für deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend.

Die IT-Sicherheit ist ein entscheidender Faktor bei der Umsetzung des Personalausweisgesetzes. Ohne robuste Sicherheitsmaßnahmen sind die Daten auf dem Personalausweis anfällig für Cyber-Angriffe und Missbrauch. TÜVIT bietet Lösungen, die den höchsten Standards der Cybersicherheit entsprechen und somit den Identitätsschutz gewährleisten. Weitere Details zum PAuswG stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor.

Wer ist betroffen?

Das Personalausweisgesetz hat Auswirkungen auf eine breite Palette von Akteuren, die alle dazu beitragen, die Sicherheit und den Schutz der persönlichen Identität in Deutschland zu gewährleisten:

  • Deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren: Das Gesetz verpflichtet alle deutschen Staatsbürger, ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen. Ein Identitätsdokument ist notwendig, um die Identität offiziell nachweisen zu können.
  • Behörden und öffentliche Einrichtungen: Diese sind für die Ausstellung und Verwaltung der Personalausweise zuständig. Sie müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit und zum Datenschutz bei der Verarbeitung der Ausweisdaten einhalten. Die Personalausweisbehörden müssen technische Systeme zur Aufnahme und elektronischen Erfassung von Lichtbildern und Fingerabdrücken verwenden. Dabei müssen sie Anforderungen erfüllen, die in der Personalausweisverordnung geregelt werden.
  • Unternehmen und Dienstleister: Unternehmen, insbesondere solche, die Online-Dienste anbieten, können die elektronische Identifikationsfunktion des Personalausweises nutzen, um die Identität ihrer Kunden sicher zu verifizieren. Dies betrifft vor allem Branchen, die auf sichere Authentifizierung angewiesen sind, wie Banken, Versicherungen und Telekommunikationsanbieter.
  • Privatpersonen: Neben der Pflicht zur Ausweisführung profitieren Privatpersonen von der Möglichkeit, sich sicher online zu identifizieren und ihre Daten zu schützen. Dies ist besonders relevant für die Nutzung digitaler Dienste und die Teilnahme am E-Government.

Anforderungen an das PAuswG

Ausstellungspflicht

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Der Personalausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Elektronische Identifikationsfunktion

Der Personalausweis muss eine elektronische Identifikationsfunktion enthalten, die es ermöglicht, sich sicher online zu identifizieren. Diese Funktion ist entscheidend für die Nutzung digitaler Dienste und die sichere Kommunikation im Internet.

Datenschutz und Sicherheit

Die auf dem Personalausweis gespeicherten Daten müssen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen verarbeitet und genutzt werden.

Biometrische Daten

Der Personalausweis enthält biometrische Daten, wie ein digitales Foto und Fingerabdrücke, die zur eindeutigen Identifikation des Inhabers dienen. Diese Daten müssen sicher gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Sicherheitsmerkmale

Der Personalausweis muss verschiedene Sicherheitsmerkmale aufweisen, die Fälschungen und Missbrauch verhindern. Dazu gehören spezielle Drucktechniken, Wasserzeichen und andere physische Merkmale.

Verfahren zur Beantragung & Ausstellung

Das Gesetz legt fest, dass die Beantragung und Ausstellung des Personalausweises durch die zuständigen Behörden erfolgen muss. Diese müssen sicherstellen, dass die Identität des Antragstellers korrekt überprüft wird.

Das kann TÜVIT für Sie tun

Wenn es um die Sicherheit sowie die Interoperabilität von elektronischen Reisepässen und Personalausweisen, dann sind die IT-Sicherheitsexperten von TÜVIT gefragt. TÜVIT ist als Prüfstelle für Technische Richtlinien (TR) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannt.

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Was ist das Passgesetz für Reisepässe?

Das Passgesetz (PassG) regelt die Ausstellung und Nutzung von Reisepässen. Es legt fest, wer einen Reisepass beantragen kann, welche Informationen darin enthalten sein müssen und wie die Pässe gesichert werden. Das Gesetz enthält Bestimmungen über die Antragsverfahren, die Gebühren und die Gültigkeitsdauer von Reisepässen.

Ein wichtiger Aspekt des Passgesetzes ist die IT-Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit biometrischen Daten und elektronischen Komponenten, die in modernen Reisepässen enthalten sind. Diese Pässe, oft als "ePass" bezeichnet, enthalten einen Chip, der biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein digitales Foto speichert. Die IT-Sicherheit spielt eine entscheidende Rolle, um die Integrität und Vertraulichkeit dieser sensiblen Daten zu gewährleisten.

Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen Verschlüsselungstechnologien, um unbefugten Zugriff auf die Daten zu verhindern, sowie Mechanismen zur Authentifizierung und Überprüfung der Echtheit des Passes. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Identitätsdiebstahl und Fälschungen zu verhindern und die internationale Anerkennung und Akzeptanz der Pässe zu sichern.

Wer ist betroffen?

Das Passgesetz für Reisepässe betrifft alle deutschen Staatsbürger, die einen Reisepass benötigen, um international zu reisen. Es regelt die Ausstellung, Verlängerung und den Gebrauch von Reisepässen und stellt sicher, dass Bürger einen gültigen und anerkannten Identitätsnachweis besitzen, wenn sie ins Ausland reisen. Das Gesetz legt fest, welche Dokumente und Informationen für die Beantragung erforderlich sind und welche Sicherheitsmerkmale der Pass enthalten muss. Darüber hinaus betrifft es auch Behörden, die für die Ausstellung und Verwaltung von Reisepässen zuständig sind, und stellt sicher, dass die Prozesse effizient und sicher ablaufen.

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Anforderungen an das Passgesetz

Antragstellung

Der Reisepass muss persönlich bei der zuständigen Passbehörde beantragt werden. In der Regel ist dies das Bürgeramt oder die Gemeindeverwaltung. Zudem muss der Antragsteller muss seine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen, meist durch Vorlage eines Personalausweises oder eines alten Reisepasses.

Biometrische Daten

Der Reisepass enthält biometrische Daten, darunter ein digitales Foto und Fingerabdrücke. Diese Daten werden bei der Antragstellung erfasst.

Passfoto

Das Passfoto muss bestimmten biometrischen Standards entsprechen, z.B. neutraler Gesichtsausdruck, direkter Blick in die Kamera, einheitlicher Hintergrund.

Gültigkeitsdauer

Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisepasses in der Regel 10 Jahre. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Gebühren

Die Ausstellung eines Reisepasses ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt von der Art des Passes und der Dringlichkeit der Ausstellung ab.

Vorläufiger Reisepass

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, der eine kürzere Gültigkeitsdauer hat.

Pflichten des Passinhabers

Der Passinhaber muss den Reisepass sorgfältig aufbewahren und bei Reisen ins Ausland mitführen. Änderungen der persönlichen Daten, wie Name oder Adresse, müssen der Passbehörde mitgeteilt werden.

Verlust oder Diebstahl

Der Verlust oder Diebstahl des Reisepasses muss unverzüglich bei der Polizei und der Passbehörde gemeldet werden.