RED
Anforderungen an Cybersecurity
Mit der Radio Equipment Directive (RED) hat die EU-Kommission einen regulatorischen Rahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen geschaffen.
Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie rund um die RED wissen müssen.
Die Radio Equipment Directive (auch Richtlinie 2014/53/EU oder „Funkgeräterichtlinie“) legt einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) fest.
Die grundlegenden Anforderungen beziehen sich auf die Sicherheit, die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sowie die effiziente Nutzung des Funkspektrums. Möchten Hersteller, Importeure oder Händler ihre Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum auf den Markt bringen, müssen sie im Vorfeld der Marktzulassung nachweisen, dass die darin enthaltenen Funktechnologien die Anforderungen der RED erfüllen.
Die RED richtet sich an Hersteller und Vertreiber von Funkanlagen. Im Rahmen der Richtlinie wird definiert, was unter einer Funkanlage zu verstehen ist:
Beispiele hierfür sind Funksender/-empfänger, Geräte mit WLAN-, Bluetooth- oder NFC-Funktion, Systeme mit Navigationstechnik, Smartphones oder Fernbedienungen.
Von der Richtlinie ausgenommene Funkanlagen sind in Artikel 1 Absatz 3 RED sowie im Anhang 1 aufgeführt.
- Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie Haus- und Nutztieren
- Angemessenes Niveau an elektromagnetischer Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2014/30/EU
- Effektive Nutzung von Funkfrequenzen sowie Unterstützung zur effizienten Nutzung von Funkfrequenzen
2022 hat die EU-Kommission die delegierte Verordnung 2022/30/EU veröffentlicht, die eine Einhaltung von Artikel 3.3 (d), (e) und (f) vorschreibt. Diese enthalten grundlegende Anforderungen an die Cybersicherheit und gelten für alle Funkanlagen, die selbst über das Internet kommunizieren können – unabhängig davon, ob sie direkt oder über andere Geräte kommunizieren.
Die spezifischen technischen Anforderungen, die die RED an Funkanlagen stellt, sind unter anderem in Form von harmonisierten Normen festgehalten. Mit der Einhaltung dieser können Hersteller und Vertreiber von Funkanlagen nachweisen, dass die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Sie sind nicht verpflichtend, stellen jedoch eine Möglichkeit der Nachweiserbringung dar.
Eine Übersicht der harmonisierten Normen ist auf der Website der EU-Kommission zu finden.