
NIS-2 ist in Kraft: Cybersicherheit ist endgültig Chefsache – und eine akute Haftungsfrage!
Seit Dezember 2025 gelten die verschärften Regeln des neuen BSI-Gesetzes (BSIG). Wer das Thema IT-Sicherheit heute noch blind delegiert, riskiert bei Vorfällen sein Privatvermögen (§ 38 BSIG). Das Gesetz verlangt von Geschäftsleitungen und Vorständen nun zwingend den Nachweis, dass sie Cyberrisiken bewerten und steuern können.
Ihr idealer Einstieg: Unsere kompakte, 4,5-stündige NIS-2 Fachschulung für Geschäftsleitung & Vorstand. Wir machen Sie ohne IT-Fachjargon fit für Ihre neuen Aufsichtspflichten, das strenge Melderegime und die 10 gesetzlichen Mindestmaßnahmen.
Ihr sofortiger Nutzen: Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Ihre gesetzliche Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG gegenüber Behörden belegt.
Wie es danach weitergeht: Die Schulung ist für Sie der erste wichtige Schritt zur Compliance. Im Anschluss lassen wir Sie mit den neuen Pflichten nicht allein, sondern unterstützen Ihr Unternehmen auf Wunsch aktiv bei der praktischen Umsetzung, Prüfung und Zertifizierung der geforderten Sicherheitsmaßnahmen.
Machen Sie den ersten Schritt und schützen Sie sich und Ihr Unternehmen.
Für die Termine im Mai und Juni bieten wir Ihnen einen Einführungspreis von 390,- € zzgl. ges. MwSt. an. Für die weiteren Termine beträgt die Teilnahmegebühr 450,- € zzgl. ges. MwSt..
Die Inhalte basieren auf dem BSI-Gesetz (BSIG) sowie den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und umfassten folgende inhaltliche Schwerpunkte:
Rechtlicher Rahmen, Regulatorik und Betroffenheit
IT-Governance: Pflichten und Haftung der Geschäftsleitung
Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) & Risikoanalyse
Die 10 gesetzlichen Mindestanforderungen (IT-Risikomanagement)
Gesetzliche Registrierungs-, Melde- und Unterrichtungspflichten