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Den Behandlungsalltag für Ärzt:innen sowie Patient:innen mithilfe digitaler Lösungen zu vereinfachen, darauf zielt das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) ab. Das Kernelement des neuen Gesetzes: Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ab 2025. Aber darüber hinaus enthält es noch weitere Neuerungen.
Wir unterstützen seit vielen Jahren Krankenhäuser, Gesundheitskassen, Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen, Medizintechnikhersteller und unzählige weitere Akteure in ihrem Bestreben, die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen zu erhöhen und zu sichern.
Mit Blick auf die Neuerungen des Digital-Gesetzes bieten wir zum Beispiel Prüfungen und Zertifizierungen von Videosprechstundenlösungen an oder begleiten Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf ihrem Weg zur erstattungsfähigen DiGA, z. B. durch die Durchführung von Penetrationstests und Prüfungen nach der TR-03161. Aber auch darüber hinaus sorgen wir mit einem umfassenden Portfolio an Auditierungs- und Prüfdienstleistungen für ein Plus an IT-Sicherheit im Gesundheitswesen.