Anwendungen im Gesundheitswesen: TÜVIT erhält Anerkennung für BSI TR-03161

16.02.2023 | Essen: Mit Erhalt der offiziellen Anerkennung führt TÜVIT ab sofort Prüfungen nach BSI TR-03161 durch. Die Technische Richtlinie dient Herstellern von Anwendungen im Gesundheitswesen als Leitfaden bei der Erstellung sicherer Lösungen.

Aufzeichnungen der Puls- und Herzfrequenz, Schlafdaten oder Medikationspläne: Gesundheitsanwendungen speichern und verarbeiten eine Menge persönlicher sowie sensibler Daten. Gelangen diese in die Hände von Angreifer:innen, kann das mitunter schwerwiegende Folgen nach sich ziehen – sowohl für Nutzer:innen als auch für Hersteller. Umso wichtiger ist es, entsprechende Anwendungen vor Datendiebstahl oder -missbrauch bestmöglich zu schützen.

Mit der erfolgreichen Anerkennung nach BSI TR-03161 bietet TÜV Informationstechnik (TÜVIT) Herstellern von Anwendungen im Gesundheitswesen ab sofort Prüfungen nach den Sicherheitsanforderungen der Technischen Richtlinie an. Ziel der TR ist es, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sensibler Daten zu schützen, die durch Gesundheitsanwendungen erhoben werden. Daher enthält die BSI TR-03161 eine Reihe an Mindestanforderungen, die an die IT-Sicherheit von mobilen Anwendungen, Web-Anwendungen sowie Hintergrundsystemen im Gesundheitswesen gestellt werden. Darüber hinaus kann sie aber auch als Leitfaden für alle Anwendungen verstanden werden, die sensible Daten speichern oder verarbeiten.

Die IT-Sicherheitsexpert:innen von TÜVIT überprüfen gemäß der TR-03161 unter anderem den Zweck, die Architektur, den Quellcode, die kryptographische Umsetzung sowie die Datensicherheit entsprechender Anwendungen. Hierbei betrachten sie beispielsweise, dass die Gesundheitsanwendung keine Daten erhebt und verarbeitet, die nicht ihrem rechtmäßigen Zweck dient, oder untersuchen, ob IT-Security als fester Bestandteil im Softwareentwicklungs- und Lebenszyklus berücksichtigt wird. Neben den Prüfaspekten umfasst die TR-03161 auch typische Bedrohungsszenarien. Um die Widerstandsfähigkeit von Anwendungen gegenüber diesen zu ermitteln, führen erfahrene Pentester:innen von TÜVIT gezielte Schwachstellenanalysen sowie Penetrationstests durch.

Erfüllt eine Gesundheitsanwendung die Anforderungen der BSI TR-03161, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das angestrebte Zertifikat aus.

Für Hersteller und Betreiber digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist das Zertifikat nach BSI TR-03161 zudem eine der notwendigen Voraussetzungen, um ins Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen aufgenommen zu werden.

 

Über TÜVIT

Die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜVIT) steht für Sicherheit in der Informationstechnik. Mit Auditierungen und Evaluierungen begleiten wir Kund:innen bis zur erfolgreichen Zertifizierung. Als unabhängiger Prüfdienstleister ist TÜVIT ein verlässlicher Wegbereiter für IT-Sicherheit in zahlreichen Unternehmen und Organisationen der Wirtschaft und öffentlichen Hand. Unser Fokus: Ganzheitliche Cyber-Resilienz und IT-Sicherheit in der Lieferkette. Dafür sind wir in technologisch führenden Regionen rund um den Globus akkreditiert. Zu unseren Kompetenzfeldern zählen branchenübergreifend Sicherheitsprüfungen von Hard- und Softwarekomponenten, Embedded Systems, ITK-Netzwerken und -komponenten sowie Applikationen, zudem Audits für ISMS und Datenschutzmanagement. 

1995 gegründet, gehört TÜV Informationstechnik GmbH mit Hauptsitz in Essen zur Business Unit Digital & Semiconductor, einer der sechs weltweit aufgestellten Business Units innerhalb der TÜV NORD GROUP. TÜV NORD GROUP agiert mit über 14.000 Mitarbeitenden und Geschäftsaktivitäten in 100 Ländern als einer der weltweit größten Technologie-Dienstleister.

  

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