TSI Korrekturhinweise

Auf dieser Seite werden Korrekturen der Kriterienkataloge TSI.STANDARD und TSI.EN50600 aufgeführt, die nach Veröffentlichung der jeweiligen Version festgestellt wurden. Bei einer Prüfung und/oder Zertifizierung gilt der veröffentlichte Kriterienkatalog zusammen mit den hier genannten Änderungen.

Derzeit gültige Version des Kriterienkatalogs TSI.STANDARD: Version 4.5 (a)

Derzeit gültige Version des Kriterienkatalogs TSI.EN50600: Version 2.1 (a)

 

    Korrekturen zum: 

TSI.STANDARD V4.3 (a)

TSI.STANDARD V4.3 (b)
 

Nr.

Kriterium / Subkriterium

CON04.07

Umsetzung eines Schutzzonen-Schalenmodells

Der Sicherheitsbereich ist in Schutzzonen unterteilt und folgt dem Schalenprinzip mit in der Regel ansteigendem Einbruchschutz (Schutzklasse). Für jede Schutzzone wird eine Schutzklasse definiert, die die einbruchhemmende Qualität von Wänden, Türen, Fenstern und Gittern vorgibt. Für die äußerste Schutzzone kommt die Schutzklasse 1 zum Einsatz. Sie entspricht mindestens der Widerstandsklasse RC 2 gemäß EN 1627. Die einbruchhemmenden Eigenschaften der anderen Schutzklassen hängen von der Risikoanalyse ab und werden im Sicherheitskonzept nachvollziehbar erläutert.

C: Klimatisierungssysteme und Elektroverteilsysteme sind mind. in Bereichen der Schutzklasse 3 bzgl. Widerstand gegen unautorisierten Zutritt installiert. Dies gilt auch für Stromversorgungssysteme, die im Verantwortungsbereich des RZ-Betreibers liegen.
Trassen, die in Bereichen niedrigerer Schutzklassen verlaufen, werden dort auf unautorisierten Zugriff überwacht
.

In der Forderungsklasse C fehlte die Präzisierung.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

CON06.02A

Schutz vor austretendem Wasser

Flüssigkeitsführende Leitungen verlaufen nicht oberhalb elektrischer Anlagen (Steuerungen, Verteiler, IT-Installationen, Schaltschränke,etc.), wenn sie nicht die lokale Klimatechnik (z. B. Reihenkühler, Umluftkühler) versorgen. Flüssigkeitsmengen sind im Leckagefall stets durch entsprechende Absperrvorrichtungen zu begrenzen.

B: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben. 

C: Zusätzlich sind sämtliche flüssigkeitsführende Fremdleitungen in den IT-Räumen nicht zulässig.

Der explizite Raumbezug wurde entfernt, da das Kriterium universell gilt.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

SEC02.06

EMA: Sichere Datenfernübertragung

Fernübertragungen der Einbruchmeldeanlage werden sicher gemäß EN 50136 übertragen. Die Alarmempfangsstelle erfüllt die grundsätzlichen baulichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen der EN 50518.

C: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.

Es fehlte das „C“ bei Level 2.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

POW01.02A

Die Stromversorgung erfolgt über Primär- und Sekundärquellen

Als Stromquellen werden Versorgungen aus dem öffentlichen Netz und stationäre Netzersatzanlagen akzeptiert. Die Leitungen der Primär- und Sekundärversorgung sind bis zur gemeinsamen Aufschaltung auf getrennten Wegen oder mit besonderem Schutz gegen äußere Einwirkungen geführt. Die Sekundärversorgung ist von der Primärversorgung unabhängig.

B: Die redundante Netzanbindung erfolgt entweder

  • aus zwei unabhängigen Primärquellen (z.B. zwei separate Umspannwerke) oder
  • über zwei Zuleitungen aus einer gemeinsamen Primärquelle (z.B. Ringanbindung).

In diesem Fall ist die stationäre Netzersatzanlage redundant ausgelegt 
(komponentenredundant n+1 oder systemredundant 2n). 

C: Die redundante Netzanbindung erfolgt entweder

  • aus zwei unabhängigen Primärquellen (z.B. zwei separate Umspannwerke) oder
  • über zwei Zuleitungen aus einer gemeinsamen Primärquelle (z.B. Ringanbindung). In beiden Fällen ist die stationäre Netzersatzanlage systemredundant ausgelegt (2n).

Das Kriterium wurde nicht dargestellt.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

POW01.07

Ausführung von Netzkupplungen

Kupplungen zwischen redundanten Niederspannungsverteilungen sind gegen fehlerhafte Schalthandlungen abgesichert.

B: Netzkupplungen zwischen Sekundärverteilungen (Unterverteilungen, z. B. UV-USV) sind beidseitig mit einem Leistungsschalter abgesichert. Beide Schalter sind im Normalbetrieb geöffnet und werden nur manuell geschaltet

C: Netzkupplungen zwischen Sekundärverteilungen (Unterverteilungen, z. B. UV-USV) sind unzulässig.

Sprachliche Präzisierung wurde nicht übernommen.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

POW01.08

Auslegung von Transformatoren und Schaltanlagen

Die Transformatoren eines jeden Versorgungspfades sind so dimensioniert, dass sie die volle RZ-Last übernehmen können, zusätzlich werden Leistungsreserven der Transformatoren bei der Auslegung berücksichtigt.
Niederspannung-Schaltgeräte entsprechen der Normenreihe EN 60947.
Niederspannung-Schaltgerätekombinationen entsprechen der Normenreihe EN 61439. 
Hoch- und Mittelspannung-Schaltanlagen entsprechen der Norm EN 62271-200.
Bei mehrstufigen Ausbaukonzepten ermöglicht die Auswahl der Komponenten eine skalierbare oder modulare Lösung.

C: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.

Zuordnung und Zahlendreher wurden nicht übernommen.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

ACV11.04

ORG: Tests bei Erstinbetriebnahme und Austausch

Bei Erstinbetriebnahme wurden Funktions- und Integrationstests durchgeführt und dokumentiert. Beim Austausch von Anlagen (Kältemaschine, ULK, etc.) liegen Testnachweise vom Hersteller vor und eingeschränkte Funktionstests sind erfolgt.

B: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.

C: Volllasttests bei Erstinbetriebnahme sind erfolgt.

Zuordnung und Zahlendreher wurden nicht übernommen.

TSI.STANDARD V4.2 (c)

TSI.STANDARD V4.2 (d)
 

Nr.

Kriterium / Subkriterium

ENV01.01

Meidung von Hochwasser- und Überschwemmungsgebieten

Hochwasser- und Überschwemmungsgebiete werden gemieden. In die Betrachtung sind alle Infrastrukturkomponenten einbezogen.

B: Liegt der Standort innerhalb von Überschwemmungsgebieten des Jahrhunderthochwassers, sind ausreichende bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen eindringendes Wasser getroffen worden. Die zu erwartenden Pegelstände bzw. Wassertiefen wurden dabei berücksichtigt.

C: Der Standort liegt außerhalb des Jahrhunderthochwassers.

Unter C wurde die allgemeine Anforderung von oben noch mal wiederholt. Mit der Anwendungsregel, dass die allg. Anforderungen UND die Anforderungen der jeweiligen Forderungsklasse zu erfüllen sind, ist der wiederholte Text obsolet.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

SEC06.03

ORG: Alarmverfolgung

Die Verfolgung von Alarmen der Gefahrenmelde- und Gebäudeleittechnik ist geregelt und erfolgt 24/365 im Jahr.

B: Alarme werden an die verantwortlichen Rechenzentrums-Mitarbeiter (Bereitschaftsdienst) übertragen. Eskalationsprozeduren bei Nicht-Erreichbarkeit sind dokumentiert.

C: Für die Verfolgung von Alarmen wurde ein Sicherheitsdienstleister mit einer ständig besetzten Zentrale (z. B. Alarmempfangsstelle / Notrufserviceleitstelle) verpflichtet oder aber Sicherheitspersonal befindet sich vor Ort in einer eigenen Leitstelle.

In den Vorversion (a-c) wurde der Text zu SEC06.03 versehentlich mit dem Text aus V4.1 vermischt.

TSI.STANDARD V4.2 (b)

TSI.STANDARD V4.2 (c)
 

Nr.

Kriterium / Subkriterium

DDC02.04

ENV: Level der Standortrisiken bei den Einzelstandorten

Jedes Rechenzentrum muss bis auf Ausnahme maximal eines Kriteriums alle anderen Kriterien in einem Mindest-Level erfüllen.

B: Das Mindest-Level je Standort ist Level 2.

C: Das Mindest-Level je Standort ist Level 3.

Dieses Kriterium gilt nicht für Dual-Site Level2. Das "B" bei DDC-Level2 war falsch gesetzt.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

DDC08.01

POW: Ziellevelerreichung der einzelnen Rechenzentren

Jedes Rechenzentrum erfüllt abhängig vom Dual Site Ziellevel einen Mindestlevel im Bereich POW.

A: Jedes Rechenzentrum erfüllt mindestens den Einzel-Level 1. Die Stromversorgung der Rechenzentren ist unabhängig voneinander.

B: Jedes Rechenzentrum erfüllt mindestens den Einzel-Level 2.

C: Jedes Rechenzentrum erfüllt mindestens den Einzel-Level 3.

Die Angaben zur Forderungsklasse A war unvollständig.

TSI.STANDARD V4.2 (a)

TSI.STANDARD V4.2 (b)
 

Nr.

Kriterium / Subkriterium

ENV03.01

Meidung von Betrieben und Lagerstätten mit Staubemission, Schadstoffausstoß bzw. Schadstofffreisetzung

Ein Mindestabstand von 1 km zwischen Rechenzentrum und möglichen Schadstoffquellen in Hauptwindrichtung wird eingehalten. Auswirkungen bei entfernteren Einrichtungen (bis 10 km) sind analysiert und bei Gefährdungen bauliche, technische und/oder organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um Risiken zu minimieren.

C: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.

Das „C“ bei Level2 war falsch gesetzt. Die Anforderung gilt nur für die Level 3 und 4.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

POW01.02

Die Stromversorgung erfolgt über Primär- und Sekundärquellen

Als Stromquellen werden Versorgungen aus dem öffentlichen Netz und Netzersatzanlagen (NEA) akzeptiert. Die Netzmerkmale der EN 50160 werden beachtet. Die Leitungen der Primär- und Sekundärversorgung sind bis zur gemeinsamen Aufschaltung auf getrennten Wegen oder mit besonderem Schutz gegen äußere Einwirkungen geführt. Die Sekundärversorgung ist von der Primärversorgung unabhängig.

B: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.

C: Die Sekundärversorgung basiert gegenüber der Primärversorgung auf einer anderen Technologie.

Die erste Zeile der Beschreibung wurde nicht mitgedruckt.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

DDC02.04

ENV: Level der Standortrisiken bei den Einzelstandorten

Jedes Rechenzentrum muss bis auf Ausnahme maximal eines Kriteriums alle anderen Kriterien in einem Mindest-Level erfüllen.

B: Das Mindest-Level je Standort ist Level 2.

C: Das Mindest-Level je Standort ist Level 3.

Dieses Kriterium gilt nicht für Dual-Site Level2. Das "B" bei DDC-Level2 war falsch gesetzt.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

DDC08.02

POW: Sekundärversorgung

Bezug: POW01.04. Mindestens eines der beiden Rechenzentren erfüllt den Einzel-Level 3 und besitzt damit eine stationäre Netzersatzanlage.

C: Umsetzung wie oben im Text beschrieben.

Das "C" gehört in die Spalte DDC-Level3 und der Text bezieht sich auch auf Einzel-Level3.

Nr.

Kriterium / Subkriterium

DDC08.03

POW: NEA-Versorgung

Bezug: POW10.xx. Mindestens eines der beiden Rechenzentren erfüllt mit der stationären Netzersatzanlage die NEA-Anforderungen im Einzel-Level 3.

C: Umsetzung wie oben im Text beschrieben.

Das "C" gehört in die Spalte DDC-Level3 und der Text bezieht sich auch auf Einzel-Level3.

TSI.EN50600 V1.0 (b)

TSI.EN50600 V1.0 (c)
 

Nr.

Kriterium / Subkriterium

SEC05.01

Personenvereinzelung

Der Zutritt zum IT-Bereich (Schutzzone 3) oder zum gesamten Sicherheitsbereich (Schutzzone 2) erfolgt über eine wirksam umgesetzte Personenvereinzelung. Es kann eine Kombination aus technischer und organisatorischer Lösung, etwa durch Videoüberwachung und Fernfreigabe einer Schleusentür, eingesetzt werden.

Nebenerschließungswege sind entsprechend gesichert, so dass die Personenvereinzelungsanlage nicht umgangen werden kann.

Die Notwendigkeit einer Vereinzelungsschleuse ist aus einer Risikobetrachtung abzuleiten. Der Indikator war in der Druckversion nicht gesetzt.

(Stand: Januar 2022)