Sicherheit auf höchstem Niveau: Mit einer Zertifizierung Ihrer Alarmempfangsstelle gemäß DIN EN 50518
Im Notfall sind bereits wenige Sekunden entscheidend: Betreiber von Alarmempfangsstellen (AES) müssen daher sicherstellen, dass Alarmsignale zu jeder Zeit (24/7) zuverlässig schnell empfangen, überwacht und verarbeitet werden.
Mit einer Zertifizierung auf der Grundlage des TÜV IT-Kriterienkatalogs TSA.EN50518 weisen Sie objektiv nach, dass Sie die in der Europäischen Norm DIN EN 50518 geforderten technischen, betrieblichen und organisatorischen Anforderungen an Alarmempfangsstellen wirksam umsetzen.
TÜV IT ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) seit 2015 für die Zertifizierung von Alarmempfangsstellen (AES) nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.



Unsere Leistungen für Planer, Errichter & Betreiber von Alarmempfangsstellen
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Sicherheit bei der Planungsvergabe einer neuen Alarmempfangsstelle
- Wettbewerbsvorteile durch einen belastbaren Vertrauensnachweis: Das Zertifikat dokumentiert besonders umfangreiche und systematische Sicherheitsmaßnahmen
- Vertrauensnachweis gegenüber überwachenden Institutionen und Versicherungen und Nachweis für die Innenrevision
- positive Risikobewertung durch Versicherungsunternehmen
Die Prüf- und Zertifizierungsgrundlage: TSA.EN50518




Die Grundlage für eine Konformitäts- und Planungsbewertung sowie für die Zertifizierung selbst bildet der TÜV IT eigene Kriterienkatalog TSA.EN50518. Mit diesem Katalog geben wir Ihnen ein effektives und ausgereiftes Werkzeug an die Hand, mit dem Sie die physische Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer AES wirksam sicherstellen können. Da der TSA.EN50518 Kriterienkatalog kontinuierlich akribisch weiterentwickelt wird, belegen Sie zudem, dass Ihre AES dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Das TÜV IT-eigene Regelwerk beinhaltet alle Anforderungen der DIN EN 50518, ergänzt diese aber zusätzlich noch durch weitere sinnvolle Merkmale, die zu einer Funktionssicherung auf dem Niveau der Kategorie 1 und 2 beitragen. Die Version 2.0 vom 01.04.2020 berücksichtigt dabei bereits die zuletzt in 2019 geänderten Anforderungen der DIN EN 50518, überführt diese in prüfbare Kriterien und macht sie somit zertifzierbar.
TSA steht dabei für "Trusted Site Alarm Receiving Center" und ist damit ein Synonym für eine etablierte Verfahrensweise, die TÜV IT bereits seit 20 Jahren im Rechenzentrumsumfeld erfolgreich mit der TSI Zertifizierung anwendet.
Die Prüfgebiete des TSA.EN50518 Kriterienkatalogs:
- ENV | Umfeld
- CON | Baukonstruktion
- SEC | Sicherheitssysteme
- POW | Energieversorgung
- ORG | Organisation




Warum eine Prüfung & Zertifizierung nach EN 50518?
Als erste Stelle in der Alarmkette, bei der Alarme und Meldungen auflaufen, kommt der Alarmempfangsstelle (AES) eine entscheidende Funktion zu. Daher ist es wichtig, dass sie Alarmsignale und Meldungen jederzeit zuverlässig und schnell überwacht, empfängt und verarbeitet.
Mit einer Zertifizierung nach TSA.EN50518 stellen Sie eine hohe Zuverlässigkeit Ihrer AES sicher und gewährleisten durch eine maximale Funktionssicherung den Schutz von Menschen und Einrichtungen. Unser Kriterienkatalog TSA.EN50518 umfasst dabei alle Anforderungen der europäischen Norm EN 50518, sowohl an Alarmempfangsstellen der Kategorie I als auch an solche der Kategorie II. Darunter fallen örtliche bzw. bauliche Anforderungen, beispielsweise an Außenwände, Fußböden oder Decken, sowie technische und betriebliche Vorgaben.
Mit einer EN 50518-Zertifizierung können Sie demnach objektiv belegen, dass Sie die Mindestanforderungen an die Errichtung und Betreibung einer Alarmempfangsstelle umgesetzt haben. Zudem enthält unser Kriterienkatalog noch weitere über die EN 50518 hinausgehende Kriterien, die für einen sicheren Betrieb sinnvoll sind. Damit ergreifen Sie besonders umfangreiche und systematische Sicherheitsmaßnahmen, die Ihre AES bestmöglich schützen und gleichzeitig auch zu einem gesteigerten Vertrauen am Markt führen.
Häufig gestellte Fragen:
Prüfgebiet Umfeld:
- Risikobeurteilung
- Umfeldanalyse
Prüfgebiet Baukonstruktion:
- Bauliche Anforderungen gegen Angriffe mit mechanischen Mitteln
- Bauliche Anforderungen gegen Angriffe mit Schusswaffen
- Bauliche Anforderungen gegen Feuer
- Bauliche Anforderungen gegen Blitzschlag
- Soziale Einrichtungen
- Öffnungen
- Personenschleuse
- Verschlusseinrichtungen Personenschleuse
- Notausgang
- Sichtschutz ins Innere der AES
- Lüftung
- Versorgungszugänge
- Durchreichen/Schleusen
- Standort der Datenverarbeitungsgeräte
- Standorte der Energieversorgung
Prüfgebiet Sicherheitssysteme:
- Einbruchmeldeanlage
- Brandmeldeanlage
- Tür/Fenster Öffnungsbewachung
- Gasmeldeanlage
- Absicherung der Kommunikationsverbindungen
- Überfallmelder
- Überwachung zum Schutz des Personals
- Meldungen von den Schutzanlagen
- Zutritt- und Videoüberwachung
Prüfgebiet Energieversorgung:
- Primärversorgung
- Notstromversorgung
- USV
- Notstromgenerator (NEA)
Prüfgebiet Organisation:
- Anforderung an das Alarmmanagementsystem
- Betriebsabläufe der AES
- Notfallplan und Evakuierungsverfahren
- Anforderungen an das AES Management
- Prüfvorgaben und Störungsbeseitigung
- Personelle Besetzung
- Personelle Anforderungen
- Konformitäts-Audits
Der Kriterienkatalog TSA.EN50518 richtet sich, wie auch die DIN EN 50518, an Planer, Errichter und Betreiber von Alarmempfangsstellen.
Das ausgestellte Zertifikat hat eine Gültigkeit von 12 Monaten.
Eine Alarmempfangsstelle der Kategorie I wird hinsichtlich Planung, Konstruktion und Betrieb mit einem höheren Standard in Bezug auf Konstruktion, Sicherheit und Integrität ausgeführt als eine Alarmempfangsstelle der Kategorie II.
Zu den Alarmempfangsstellen der Kategorie I gehören:
- Einbruchmeldeanlagen (EMA)
- Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
- Zutrittskontrollanlagen
- Videoüberwachungsanlagen (VSS) für Sicherungsanwendungen, die eine Notfallintervention erfordern (z. B. Schadensverhütung)
- Anlagen für Personenüberwachung, Nachverfolgung von Alleinarbeitern und Objektverfolgungssysteme für Sicherungsanwendungen
- Alarmmeldungen, die von AES der Kategorie II behandelt wurden
- Kombinationen aus den vorherig genannten Systemen
Zu den Alarmempfangsstellen der Kategorie II gehören:
- Brandmeldeanlagen (BMA)
- fest installierte Feuerlöschanlagen
- Personen-Hilferufanlagen
- Audio-/Video-Hauskommunikationssysteme
- Videoüberwachungsanlage (VSS) für nicht sicherheitsrelevante Anwendungen (z.B. Verkehrsfluss)
- Anlagen für Personenüberwachung, Nachverfolgung von Alleinarbeitern und Objektverfolgungssysteme für nicht-sicherheitsrelevante Anwendungen
- Aufzugsnotrufanlagen
- Kombinationen aus den vorherig genannten Systemen
In Anlehnung an die Vorgehensweisen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) haben wir ein Verfahren eingeführt, dass es erlaubt, Ihr bestehendes Zertifikat um 6 Monate zu verlängern. Die Basis hierfür bildet ein zweistufiges Verfahren:
Stufe 1:
a) Ihre Unterlagen werden wie bisher geprüft und Änderungen am Betrieb Ihrer Alarmempfangsstelle bewertet.
b) Eine Checkliste wird mit Ihnen über eine WEB-Konferenz (Remote-Audit) durchgearbeitet. Dabei kann es sein, dass Sie uns aktuelle Bilder/Aufnahmen mit Ihrem Mobiltelefon zur Verfügung stellen müssen.
c) Die Ergebnisse der Dokumenten-Prüfung und der Checkliste wird von der Zertifizierungsstelle bewertet und bei positiver Entscheidung erfolgt automatisch eine Verlängerung Ihres Zertifikats um 6 Monate. Dieses Zwischenzertifikat wird Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellt.
Stufe 2:
a) Das Vor-Ort-Audit wird spätestens 6 Monate später nachgeholt und der Prüfbericht erstellt.
b) Der Prüfbericht ist Grundlage für die Neuausstellung des Zertifikats. Dieses Zertifikat wird dann in Papierform zur Verfügung gestellt und hat dann noch eine Gültigkeit von weiteren 6 Monaten.
Die Zwischenlösung des 2-stufigen Verfahrens wird ohne Mehrkosten für Sie durchgeführt.